Steuerbetrug: Schwarzgeld zu verstecken, rächt sich

Keine guten Zeiten für Schwarzgeldanleger. Ende 2012 scheitert das Steuerabkommen mit der Schweiz. Immer mehr Staaten wollen Steueroasen trockenlegen. Vergangene Woche wird der Ankauf einer neuen Steuer- CD mit Daten deutscher Bankkunden in der Schweiz bekannt.

Lesezeit: 3 Minuten
Anzeige

Nun sorgt die Selbstanzeige von Bayern-Präsident Uli Hoeneß für Schlagzeilen – und neuen Schwung im Wahlkampf. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Warum war das Abkommen mit der Schweiz so entscheidend?

Wenn das Abkommen Anfang Januar in Kraft getreten wäre, hätten sich Steuerbetrüger nicht vor dem Finanzamt offenbaren müssen. Das auf Schweizer Bankkonten gebunkerte Alt-Schwarzgeld sollte rückwirkend für zehn Jahre einmalig besteuert werden – anonym und pauschal zu Sätzen zwischen 21 und 41 Prozent auf das unversteuerte Kapital. Der Staat erhoffte sich daraus 10 Milliarden Euro. 2 Milliarden Schweizer Franken hatten die Banken schon garantiert. Nach dem Scheitern des Abkommens im Bundesrat verjähren immer mehr Betrugsfälle. Erträge ab 2013 wären wie in Deutschland versteuert worden – auch anonym.

War die Blockade des Abkommens durch Rot-Grün richtig?

Für SPD und Grüne ist der Fall Hoeneß eine Steilvorlage und der Beleg, dass sie mit ihrem Widerstand gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz richtig lagen. Steuerbetrüger hätten anonym Schwarzgeld reingewaschen. Mit einer moderaten Abschlagszahlung hätten sich Betrüger von aller Schuld befreien können; oft günstiger als per Selbstanzeige – allein wegen der dann fälligen Hinterziehungszinsen von jährlich je 6 Prozent und eines Strafzuschlages in schweren Fällen, meinen Kritiker. Die meisten Schwarzgeldbesitzer wären bei Altfällen Experten zufolge mit dem niedrigsten Satz belangt worden. Union und FDP sehen das anders.

Ist eine neue Welle strafbefreiender Selbstanzeigen zu erwarten?

Die Zahl der Selbstanzeigen steigt zwar, aber nicht mehr so wie etwa 2010. Damals meldeten sich mehr als 29 000 reuige Betrüger bei den Behörden. Die zusätzlichen Einnahmen betrugen 1,5 Milliarden Euro – wobei nicht alle Länder Zahlen meldeten. Der Druck auf Schwarzgeldanleger war vor allem wegen der ersten Steuer-CDs gestiegen. Mit schwindender Aussicht auf anonyme Nachversteuerung durch ein Steuerabkommen stieg die Bereitschaft zur strafbefreienden Selbstanzeige weiter. Auch werden Fluchtburgen weniger, oder Banken selbst machen Druck.

Wann geht ein reuiger Steuerbetrüger straffrei aus?

Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen strenger gefasst: Nur ein bisschen Reue ist zu wenig. Seit zwei Jahren kommen Steuerbetrüger nicht mehr so einfach ohne Strafe davon. Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wollte Schwarz-Gelb den Missbrauch der Selbstanzeige verhindern. Betrüger müssen komplett reinen Tisch machen. Die Teilselbstanzeige – eine scheibchenweise Erklärung je nach Entdeckungsrisiko – ist nicht mehr möglich. Alle unverjährten Straftaten einer Steuerart – etwa Einkommensteuer – müssen offenbart werden. In schweren Fällen ab Schwarzgeld von 50 000 Euro ist ein 5-Prozent-Zuschlag fällig.

Wann ist es zu spät für eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Klar ist: Wenn die Fahnder an der Haustür klingeln, ist es definitiv zu spät. Über alles andere gehen die Meinungen auseinander. Für manche Ermittler kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige schon zu spät, wenn nur der Ankauf irgendeiner Steuer-CD bekannt wurde. Anderswo ist sie wohl unwirksam, wenn der Fiskus intern eine CD mit der Steuererklärung eines Betroffenen abgeglichen hat.

Um wie viel Schwarzgeld in der Schweiz geht es überhaupt?

Genaue Zahlen gibt es nicht. Vor allem: Nicht alle Anleger sind Steuerbetrüger. Das Gesamtanlagevolumen deutscher Anleger wurde in der Vergangenheit auf bis zu 300 Milliarden Euro geschätzt. Davon könnte die Hälfte auf Privatanleger entfallen sein. Bei bis zu 80 Milliarden Euro dürfte es sich laut Schätzungen des Finanzministeriums um Schwarzgeld gehandelt haben.

Wie hoch ist das Risiko für andere, die mit der Offenbarung zögern?

Das Entdeckungsrisiko ist so hoch wie nie. Immer mehr Länder ziehen beim Informationsaustausch in Steuerfragen mit. Der Trend geht hin zum automatischen Datenabgleich. Der könnte auch nicht nur Zinsen betreffen.

André Stahl