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„Spiegel“-Affäre: Der Mythos wankt

Am Abend des 26. Oktobers 1962 greift die Staatsmacht durch: Polizeikräfte des Bundeskriminalamtes und Bundesanwälte rücken im Hamburger Pressehaus vor und besetzen die „Spiegel“-Redaktion. Der Verdacht: Landesverrat, der mit dem Artikel „Bedingt abwehrbereit“ vom 10. Oktober verübt worden sei. Die Redaktionsräume werden durchsucht und versiegelt. Über Wochen und Monate finden Untersuchungen, Befragungen, Verhöre statt. „Spiegel“-Mitarbeiter werden verhaftet, unter ihnen Herausgeber Rudolf Augstein.

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Am Abend des 26. Oktobers 1962 greift die Staatsmacht durch: Polizeikräfte des Bundeskriminalamtes und Bundesanwälte rücken im Hamburger Pressehaus vor und besetzen die "Spiegel"-Redaktion. Der Verdacht: Landesverrat, der mit dem Artikel "Bedingt abwehrbereit" vom 10. Oktober verübt worden sei. Die Redaktionsräume werden durchsucht und versiegelt. Über Wochen und Monate finden ...