So geht es weiter

Ex-Finanzminister Ingolf Deubel sowie alle anderen Verurteilten und die Staatsanwaltschaft haben jetzt eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Binnen einem Monat muss sie auch begründet werden.

Anzeige

Zuständig ist dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er entscheidet, ob er sie verwirft oder das Urteil zur neuen Verhandlung ans Landgericht Koblenz zurückverweist. Bis dahin wird das Urteil mit all seinen Folgen – wie Haft, Geldauflagen oder einem möglichen Verlust von Pensionsansprüchen – auch noch nicht rechtskräftig. Eine zeitliche Prognose ist in diesen Fällen schwierig.

us