Rechte der Bankkunden sollen gestärkt werden

Jeder soll künftig ein Recht auf ein Bankkonto haben. Noch beraten Bundestag und Bundesrat. 2016 soll die EU-Richtlinie umgesetzt werden.
Jeder soll künftig ein Recht auf ein Bankkonto haben. Noch beraten Bundestag und Bundesrat. 2016 soll die EU-Richtlinie umgesetzt werden. Foto: picture alliance

Banken und ihre Kunden müssen sich im kommenden Jahr wieder auf viele Neuerungen einstellen. Dabei soll der Verbraucherschutz verbessert werden. Ein Überblick:

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Sparer: Freistellungsaufträge sind laut Steuerzahlerbund nur noch mit Steuer-ID gültig: Ab 1. Januar 2016 sind Freistellungsaufträge nur noch wirksam, wenn die Steueridentifikationsnummer des Sparers vorliegt. Dem Verband der Lohnsteuerhilfevereine zufolge läuft die Übergangszeit, für die bei Banken vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID noch weiter gelten, Ende 2015 aus. Ein neuer Freistellungsauftrag muss laut Bankenverband vom Kunden aber nicht gestellt werden. Sollte die Steuer-ID fehlen, reicht es, diese der Bank mitzuteilen.

IBAN: Verbraucher können nur noch bis 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Diese Verpflichtung bestand für Unternehmen und Vereine schon länger.

BIC: Der BIC (Bank Identifier Code) muss bereits seit 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab 1. Februar 2016 entfällt er auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird der BIC dann nur noch bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (etwa in die Schweiz oder nach Monaco).

Einlagensicherung: Bei der Pleite einer Bank oder Sparkasse erhalten Kunden Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurück. Derzeit darf es bis zu 20 Tagen dauern. Die neue Regelung wird laut Verbraucherzentrale Bundesverband hierzulande ab 1. Juni 2016 gelten, in der gesamten EU spätestens 2024. In Deutschland gibt es neben der vom Gesetz geregelten Einlagensicherung einen freiwilligen Einlagenschutz für Kundengelder, der deutlich über die europaweit geltende Sicherung hinausreicht. Privatbanken, Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme.

Konto für jedermann: Spätestens ab Mitte 2016 soll in Deutschland jeder das Recht auf ein Bankkonto haben – also auch Obdachlose und Flüchtlinge. Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Das Recht auf ein Konto gilt für jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhält. Bisher gab es in Deutschland nur eine freiwillige Selbstverpflichtung für Banken. Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat könnten im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Die EU-Zahlungskonten-Richtlinie muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

Dispozinsen: Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Dispozinsen geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden, aber noch nicht endgültig verabschiedet. Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft oder sein Konto stark überzieht. Die aktuellen Zinssätze müssen im Internet veröffentlicht werden. Für die Kontoüberziehung werden Kunden von vielen Banken immer noch kräftig zur Kasse gebeten. Spitzenreiter bei einer Untersuchung der Stiftung Warentest war vor wenigen Monaten die Raiffeisenbank Trostberg-Traunreut in Oberbayern mit 16 Prozent. Für einen Kurswechsel sieht der Genossenschaftsverband Bayern als Dachorganisation der Volks- und Raiffeisenbanken dennoch keinen Anlass: „Wir haben kein Interesse daran, Konten im Bereich der Überziehungszinsen zu führen“, sagte Vorstandsmitglied Jürgen Gros. Aus seiner Sicht dürfen diese Zinsen ruhig eine abschreckende Wirkung haben.

Immobilienkredite: Derselbe Gesetzentwurf verpflichtet außerdem Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Verletzt die Bank oder Sparkasse diese Pflichten, so kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Dann entfällt die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung. Dies kann laut Verbraucherzentrale zur Folge haben, dass Institute Kredit suchende Kunden häufiger als bislang zurückweisen werden, wenn die Bonität nicht ausreicht.

Bausparkassen: Die unter den Niedrigzinsen leidenden Bausparkassen dürfen ihre Geschäfte ausweiten. Neben ihrem Kerngeschäft können sie verstärkt auch gewöhnliche Baudarlehen vergeben. Ferner erhalten sie die Möglichkeit, Hypothekenpfandbriefe auszugeben und einen Teil ihres Vermögens in Aktien anzulegen. Für den einzelnen Bausparer ändert sich dadurch nichts.

Bankenunion: Der Europäische Bankenabwicklungsfonds und der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus gehen am 1. Januar 2016 an den Start. Im Falle einer Bankenabwicklung gilt eine klare Reihenfolge: Erst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird. Nur wenn dies nicht ausreichen sollte, können Mittel der Steuerzahler zum Einsatz kommen.

Versicherungsaufsicht: Für Versicherungsunternehmen gelten im kommenden Jahr EU-weit schärfere Eigenkapitalregeln. Nach den am 1. Januar in Kraft tretenden neuen Regeln („Solvency II“) richtet sich ihr Kapitalbedarf weit stärker als bisher nach den Risiken, die Versicherer mit langfristigen Verpflichtungen eingehen.