Recht: Wann Schüler versichert sind

Auf dem Schulweg sind Kinder gesetzlich unfallversichert. Das gilt nicht nur für den kürzesten Weg – auch Umwege können abgedeckt sein, wenn sie sicherer sind. Das erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

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Die in Schulwegplänen eingezeichneten Routen sind immer versichert. Laufen mehrere Kinder in einer Gruppe zur Schule, sind sie auch versichert, wenn ein Schüler deshalb nicht den direkten Weg nimmt. Bei Unterbrechungen auf dem Schulweg gibt es verschiedene Regeln: Geht das Kind nach der Schule zu einem Freund, ist es auf dem Weg dorthin versichert.

Auf dem Heimweg vom Freund zu den Eltern besteht kein Schutz mehr. Anders sieht es aus, wenn das Kind nach der Schule betreut wird – zum Beispiel, weil die Eltern bis abends arbeiten. Dann ist es nicht nur auf dem Weg zur Betreuungsstätte versichert, sondern auch anschließend auf dem Weg nach Hause.