Pflegekassen beantworten wichtige Fragen und Antworten zur aktuellen Reform

Pflegekassen beantworten wichtige Fragen und Antworten zur aktuellen Reform Foto: Photographee.eu

Durch das Pflegestärkungsgesetz soll keiner schlechtergestellt werden. Ist das zu garantieren?

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„Es ist gesetzlich klar geregelt, dass alle, die jetzt Leistungen beziehen, auf keinen Fall Nachteile haben werden“, sagt Barmer-Landeschefin Dunja Kleis. Und: „Viele werden sogar mehr Leistungen bekommen. Dadurch, dass die neue Definition der Pflege umfassender ist, werden wir künftig viel mehr Menschen haben, die erstmals Pflegeleistungen bekommen. Bisher haben sie überhaupt keine Leistungen bekommen.“

Wie viele Menschen haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen?

Laut AOK-Chefin Irmgard Stippler spricht Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) von bundesweit 500.000 Menschen. Neu anspruchsberechtigt seien allein bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 10.000 Versicherte.

Gibt es denn einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, falls sich doch Lücken auftun?

„Die Absicht des Gesetzes ist, dass niemand schlechtergestellt wird“, sagt die frühere TK-Landeschefin Anneliese Bodemar. „Dafür gibt es verschiedene Regelungen zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung.“ Stippler ergänzt: „Wichtig ist bei der Reform vor allem der Wechsel zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der stärker vom einzelnen Menschen und seiner Hilfsbedürftigkeit ausgeht. Wo wir früher die Minutenpflege hatten, kommt jetzt ein komplexes Begutachtungssystem, welches die Selbstständigkeit des Einzelnen in den Mittelpunkt rückt.“ Die Pflegekassen, die Pflegestützpunkte und auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hätten dies gut vorbereitet. Aber: „Die Menschen, die schon eine Pflegestufe haben, werden automatisch überführt und darüber informiert. Fragen beantworten die Pflegekassen.“

Wer profitiert?

Kleis sagt: „Vor allem jene Menschen, die besondere Betreuungs- und Begleitleistungen brauchen. Das sind vor allem Demenz- oder psychisch Kranke, bei denen der Schwerpunkt nicht bei der körperlichen Pflege liegt.“ Stippler fügt hinzu: „Es geht darum, den Hilfebedürftigkeitsbegriff gut zu definieren. Wir gehen von drei Pflegestufen und der Pflegestufe null auf fünf Pflegegrade. Ziel ist auch, wie man Menschen ein Stück begleitet, damit sie selbstbestimmt leben können. Das ist eine Riesenchance, weil dieser Begriff viel weiter greift. Fachkreise sprechen von einer echten Revolution. „Bei der Begutachtung geht es nicht nur um die Grundpflege“, sagt Kleis. „Geschaut wird auf die Selbstständigkeit bei Mobilität, bei sozialen Kontakten, bei der Gestaltung des Alltags. Alle elementaren Lebensbereiche werden einbezogen.“

Ist das neue Punktesystem, das dem Rechnung trägt, gut genug?

Stippler bejaht dies. Denn: „Experten und erfahrene Praktiker haben dies jahrelang wissenschaftlich erarbeitet. Jetzt müssen wir es in der Praxis ausprobieren. Dann müssen wir es laufend evaluieren, das ist ein lernendes System. Bodemar ergänzt: „Wichtig ist dabei auch, dass die Gutachter des MDK, die diese Einstufung vornehmen, einheitlich geschult sind. Es wurde Wert darauf gelegt, dass die Kriterien bundesweit einheitlich angewendet werden.“

Der MDK kommt weiter für die Erstbegutachtung zu den Betroffenen nach Hause. Bei Unstimmigkeiten wird das Zweitgutachten auf Aktenlage gemacht. Ist das noch zeitgemäß?

Laut Bodemar kann es sein, dass eine medizinische Einschätzung nachgereicht wird. „Dann genügt eine Begutachtung nach Aktenlage. Und wenn notwendig, findet eine erneute persönliche Begutachtung statt.“ Kleis meint: „Es ist wichtig, dass es individuell geprüft wird. Wenn es um einen Fall von Demenz geht, „also ein komplexes Thema, das es noch mal zu prüfen gilt, dann wird mit Sicherheit eine persönliche Begutachtung sinnvoll sein“. Stippler ermutigt die Leser, „sich an die Kassen zu wenden, wenn sie Fragen haben. Die Ansprechpartner in der Pflegekasse sind da und festen Willens, so gut wie möglich zu beraten und diesen Prozess eng zu begleiten.