Rheinland-Pfalz

Jugendliche verlieren 92 Millionen im Netz

Während am Telefon vor allem ältere Menschen abgezockt werden, tappen im Internet häufiger jüngere Menschen in die Verbraucherfalle. Denn das World Wide Web ist eine einträgliche Geldquelle für Betrüger:

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it vermeintlichen kostenlosen Diensten, Gewinnspielen oder abstrusen Intelligenztests zocken dubiose Unternehmen die User ab. Ein Klick zu viel – schon flattert wenige Tage später die satte Rechnung ins Haus.

In einer Umfrage unter Betroffenen fand die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heraus: Die Surfer werden mit Forderungen in Höhe von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert. Eine Onlinestudie von ARD und ZDF kam allein bei den 14- bis 19-jährigen Internetnutzern auf einen Gesamtschaden von fast 92 Millionen Euro.

Jeder Zehnte von der Verbraucherzentrale Befragte zahlte, als eine Rechnung für den Besuch der Abzock-Seiten im Briefkasten landete. Dass die Internetabzocker aber weder ordnungsgemäß auf die Kosten hinweisen noch ihre „Kunden“ ordnungsgemäß über Widerrufsrechte belehren, wissen nur wenige. „Hinweise auf kostenpflichtige Inhalte sind oft klein gedruckt, auf einer Seite ganz unten versteckt oder stehen irgendwo in den allgemeinen Geschäftsbedingungen“, erklärt Uschi Schwippert von der Verbraucherzentrale.

Bevor man sich also irgendwo im Internet registriert, sollte man die Seite genau durchlesen und nach versteckten Kosten absuchen. Auch ein Blick ins Impressum kann helfen: „Ist dort ein Postfach oder eine dubios wirkende Auslandsadresse angegeben, sollten Sie lieber die Finger davon lassen.“

Wer sich weigert zu zahlen, muss sich auf massiven Druck der Abzocker-Firmen gefasst machen. 57 Prozent der Betroffenen erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurde. „Dabei zitieren sie munter aus Gerichtsurteilen und bombardieren das Opfer mit Paragrafen“, so Schwippert. Bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei fast jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Und die sind in ihrer Wortwahl nicht immer zimperlich, drohen mit Einträgen bei der Schufa und dem Gerichtsvollzieher. Aber auch davon sollte man sich nicht einschüchtern und zu Zahlungen bewegen lassen, rät die Expertin.

Kritisch wird es allerdings, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. „Dem muss man unbedingt widersprechen“, warnt Schwippert. Zu jedem echten gerichtlichen Mahnbescheid wird ein Widerspruchsformular mitgeschickt, mit dem man der Geldforderung offiziell widersprechen kann. Nach den Erfahrungen von Uschi Schwippert und ihren Kollegen lassen es aber die wenigsten Anbieter auf ein gerichtliches Verfahren ankommen.