Heinz Georg Bamberger: „Man spricht nicht von Rechtsbruch. Das oberste Bundesgericht hat eine andere Rechtsmeinung.“

Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) ist trotz Ohrfeige des Bundesverwaltungsgerichts völlig mit sich im Reinen. Zum Zeitpunkt, als er Ralf Bartz, den damaligen Präsidenten des Landessozialgerichts, zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz blitzschnell ernannte, fühlte er sich auf dem Boden ständiger Rechtsprechung, wie er sagt.

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Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) ist trotz Ohrfeige des Bundesverwaltungsgerichts völlig mit sich im Reinen. Zum Zeitpunkt, als er Ralf Bartz, den damaligen Präsidenten des Landessozialgerichts, zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz blitzschnell ernannte, fühlte er sich auf dem Boden ständiger Rechtsprechung, wie er sagt.

Heute muss er sich im Landtag der Opposition stellen. Vorwurf: Er hat Bartz rechtswidrig ins Amt geholt, um Landgerichtspräsident Hans Josef Graefen zu verhindern. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) stützt seinen Minister. Der Interview-Wortlaut:

Warum kann ein Verfassungsminister, dem von Bundesgerichten Rechtsbruch attestiert wird, weiter im Amt bleiben?

Es kommt jeden Tag vor, dass der Bundesgerichtshof Urteile von Oberlandesgerichten oder wie in diesem Fall das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil eines Oberverwaltungsgerichts abändern. Man spricht da nicht von Rechtsbruch, sondern man sagt, das oberste Bundesgericht hat eine andere Rechtsmeinung. Und wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz eines Bundesgesetzgebers kassiert, ist das auch kein Verfassungs- oder Rechtsbruch der Bundesregierung. Es handelt sich um eine abweichende und zugleich bindende Interpretation des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Kern aber gar nicht abweichend geurteilt. Es hält am Grundsatz der Ämterstabilität fest. Es verurteilt nur den Missbrauch dieses Grundsatzes und krasse Verstöße bei der Bestenauslese. Das ist so neu nicht. Gibt Ihnen das nicht zu denken?

So kann man das nicht sagen. Neu ist seit 9. Juli 2007, dass man die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde abwarten muss. Das war bei der Aushändigung der Urkunde an Herrn Bartz im Juni 2007 noch nicht der Fall. Vielmehr war ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verfassungsbeschwerde kein normaler Rechtsbehelf ist und der Rechtszug vorher beendet ist. Und man muss nicht warten, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Das haben das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht ständig so gesagt. Das war auch gängige Verwaltungspraxis: Nach der Entscheidung von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht (OVG) im Eilverfahren durfte somit die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Fall Graefen anders gesehen und auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2003 verwiesen. Kannten Sie die nicht?

Der Fall lag anders: Da hatte sich eine Behörde über eine einstweilige Anordnung eines Gerichts hinweggesetzt, das die Aushändigung der Urkunde untersagt hatte. Und diese Behörde hatte sie trotzdem ausgehändigt. Das war in unserem Fall anders. Wir gingen überdies davon aus, dass das Verfassungsgericht sich meldet, wenn es der Auffassung ist, dass wir die Urkunde nicht aushändigen dürfen. Das ist nicht geschehen.

Warum musste die Ernennung binnen wenigen Minuten denn überhaupt sein? Bei reinem Gewissen hätten Sie die Post aus Karlsruhe doch ruhig abwarten können und sich zudem die spätere Schlappe noch ersparen können.

Das war keine Blitzernennung. Die Entscheidung des OVG fiel an einem Tag, an dem wir sie nicht erwartet haben, und der ziemlich austerminiert war. An diesem engen Tag haben wir beschlossen, das zu tun, was andere Verwaltungen auch tun, wenn die Entscheidung vorliegt: Es wird die Urkunde ausgehändigt. Der OLG-Präsident ist in Koblenz Chef von rund 500 Richtern und 3500 Mitarbeitern. Die Stelle war bereits ein Jahr unbesetzt. Noch länger zu warten, erschien uns nicht als vertretbar.

Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Justiz überhaupt noch möglich? Es sind Verwerfungen festzustellen.

Verwerfungen stelle ich nicht fest. Ich werde im Landtag aufzählen, wie viele Stellen völlig ohne Streit besetzt wurden. Das vertrauensvolle Verhältnis in der Justiz wird durch den Prozess nach meinem Eindruck nicht belastet. Ich stelle nicht in Abrede, dass man zu diesem Fall eine andere Meinung haben kann.

Haben Sie vergessen, dass es Ärger ohne Ende gab, ob um Chefposten an Amtsgerichten, an OLG-Senaten, beim Vize-Posten am Landessozialgericht oder der Stelle eines Notars?

Klar ärgert sich regelmäßig der unterlegene Kandidat. Für das Zählen der Konkurrentenklagen in meiner Amtszeit von viereinhalb Jahren brauchen Sie noch nicht einmal eine Hand, und das bei Hunderten von Entscheidungen.

Finden Sie bis zum Ende der Amtszeit im Mai 2011 noch Ihren Nachfolger am Oberlandesgericht in Koblenz?

Das hängt auch vom Zeitpunkt der Zustellung des Urteils ab und dem damit verbundenen neu durchzuführenden Auswahlverfahren.

Gibt es zu denken, dass Juristen vorhersagten, dass Graefen vor Koblenzer Verwaltungsgerichten keine Chance hat?

Das Ansehen der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist bundesweit sehr, sehr hoch. Dass eine Richtergruppe die Verwaltungsgerichte kritisiert, ist in dieser Form nicht in Ordnung.

Das Gespräch führten Dietmar Brück und Ursula Samary