Rheinland-Pfalz

GEZ-Reform: Firmen ziehen vor Gericht

Städte, Gemeinden und Unternehmen stemmen sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Erste Betriebe haben Klagen eingereicht. Die Abgabe ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig.
Städte, Gemeinden und Unternehmen stemmen sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Erste Betriebe haben Klagen eingereicht. Die Abgabe ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig. Foto: Svenja Wolf

Explodierende Kosten, noch mehr Bürokratie: Nicht nur die Kommunen, auch Wirtschaftsverbände und Unternehmen rebellieren gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Denn für Betriebe gilt die gleiche Berechnungsgrundlage wie für Städte und Gemeinden: Sie zahlen nicht mehr nach der tatsächlichen Zahl ihrer Geräte, sondern nach Betriebsstätten, Fahrzeugen und der Anzahl der Beschäftigten.

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Die Folge: zum Teil enorme Mehrbelastungen – vor allem für Firmen mit vielen Filialen oder vielen Fahrzeugen. Der Logistikdienstleister Balter mit Sitz in Mülheim- Kärlich (Kreis Mayen-Koblenz) rechnet laut dem geschäftsführenden Gesellschafter Willi Thiel mit einer Kostensteigerung von bis zu 160 Prozent. Allein für das Transportunternehmen unter dem Dach der Firmengruppe fallen jetzt rund 1650 Euro an – das sind etwa 1000 Euro mehr als noch 2012. Kosten für weitere Standorte kommen hinzu. Thiel findet das „unseriös“. „Ab einer bestimmten Grenze würde ich sogar von Wucher sprechen“, sagt er.

Klagen, die Arne Rössel und Bertram Weirich von der Industrieund Handelskammer (IHK) Koblenz gut kennen. „Es gibt eine große Zahl von Betrieben, für die sich durch die GEZ-Reform nichts ändert“, sagt Geschäftsführer Rössel. Einige profitieren sogar. Firmen mit weniger als acht Beschäftigten etwa. Sie müssen nicht den vollen Gebührensatz von 17,98 Euro, sondern nur den ermäßigten von 5,99 Euro im Monat zahlen.

Trotzdem, schätzt Rössels Stellvertreter Weirich, kommen auf 10 bis 20 Prozent der Betriebe höhere Kosten zu. So entstehe ein Ungleichgewicht. „Es kann nicht sein, dass unterschiedliche Organisations- und Betriebsformen zu einer unterschiedlichen Belastung führen“, sagt Weirich. Rössel sieht zudem den Grundsatz der Aufkommensneutralität verletzt. Der besagt, dass die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehanstalten durch die Gebührenreform nicht mehr Geld einnehmen dürfen als vorher. Neu sind diese Argumente nicht. Schon in der Phase der Entwicklung der Reform brachte die IHK sie immer wieder gegenüber der Landesregierung vor. Genutzt hat es nichts, und so rollt der Protest eben jetzt. Die IHK Koblenz ist noch dabei, ihn zu kanalisieren.

Bis zu 500 Betriebe in ihrem Bezirk, schätzen Rössel und Weirich, könnten betroffen sein. Bundesweit seien es etwa 350 000. „Eigentlich müsste man das ganze System über Bord werfen, weil es unvermeidbar Ungerechtigkeiten produziert“, sagt Rössel. Die Kammer will aber zunächst mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachverhandeln. Rössel: „Wir hoffen, dass es zu kleinen Modifikationen und Einzelfallregelungen kommt.“

Andere Verbände haben derweil die nächste Eskalationsstufe genommen: Der Einzelhandelsverband HDE hat bei dem Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Degenhart kommt zu dem Ergebnis, die Gebühr sei verfassungswidrig. Unter anderem verstoße sie gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes. Sie greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei deshalb nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Das Gutachten könnte als Grundlage für eine mögliche Verfassungsklage dienen. Während sich der HDE noch berät, haben einzelne Firmen bereits Klage eingereicht. Die Drogeriemarktkette Rossmann gehört dazu, deren Rundfunkbeitrag nach Unternehmensangaben von rund 39 500 Euro auf bis zu 291 000 Euro steigt. Und auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz liegt eine Beschwerde vor.

Laut Anwalt Marcel Séché handelt es sich bei dem Beschwerdeführer um ein „im Bereich Straßenbau tätiges Unternehmen“ aus Rheinland-Pfalz, das für seinen großen Fuhrpark mehr Rundfunkbeitrag zahlen muss. Die Beschwerde zielt vor allem auf die Ungleichbehandlung ab, wendet sich aber auch gegen die Datenerhebung des Beitragsservices. Die Firma sieht sich in ihrem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt.

Das Verfahren zieht sich allerdings in die Länge: Die Frist für eine ursprünglich am 1. Februar vorgesehene Stellungnahme der Landesregierung wurde auf deren Antrag hin bis Ende April verlängert. Innerhalb dieser Frist wird auch dem Intendanten des SWR sowie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben. Vor der Sommerpause, sagte ein Gerichtssprecher unserer Zeitung, sei nicht mehr mit einer mündlichen Verhandlung zu rechnen. Eine Entscheidung soll allerdings noch in diesem Jahr getroffen werden.

Von unserer Redakteurin Angela Kauer