Diese Möglichkeiten hat die Opposition

Sondersitzung, Misstrauensvotum, Ministerklage – diesen Weg könnte die Opposition im Landtag einschlagen, um Minister Bamberger zum Rücktritt zu zwingen.

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Sondersitzung: Sie kann von einem Drittel der Landtagsabgeordneten durchgesetzt werden. Sie wird jetzt von der CDU-Fraktion gefordert. Die FDP will den Antrag unterstützen. In einer solchen Sitzung wird debattiert, aber nicht abgestimmt. J

Misstrauensvotum: Ein Minister muss nach der rheinland-pfälzischen Verfassung zurücktreten, wenn ihm die Mehrheit des Landtags das Vertrauen entzieht. Darüber darf frühestens zwei Tage nach der Debatte über den entsprechenden Antrag, aber binnen einer Woche namentlich abgestimmt werden. Die SPD hat die absolute Mehrheit, aber Jeder einzelne müsste bei Abstimmung Farbe bekennen.

Ministerklage: Ein Mitglied der Landesregierung, das die Verfassung oder ein Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann vom Landtag angeklagt werden. Das ist in der Verfassung festgelegt. Die Klage muss von 30 Abgeordneten beantragt werden. Bei der Abstimmung wird aber eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament gebraucht.