Dies hat die Reaktorsicherheitskommission in den Atommeilern überprüft

Im Auftrag der Reaktorsicherheitskommission haben rund 100 Fachleute seit April die 17 deutschen Atomkraftwerke überprüft. Hier ein Überblick über die Kriterien.

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Im Auftrag der Reaktorsicherheitskommission haben rund 100 Fachleute seit April die 17 deutschen Atomkraftwerke überprüft. Hier ein Überblick über die Kriterien:

  1. Grundsätzliches: Überprüfung, ob die Kühlung der Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als auch im Brennelementelagerbecken bei bisher nicht zu erwartenden Ereignissen eingehalten werden kann und ob die Freisetzung radioaktiver Stoffe begrenzt werden kann. Reaktionsmöglichkeiten, wenn die Kühlung der Brennelemente sowohl im Reaktordruckbehälter als auch im Abklingbecken ausfällt, es keinen Strom gibt oder eingetretene massive Brennelementschäden bis zur Kernschmelze führen. Notstromversorgung, Personalverfügbarkeit in Notfällen, Wasserstoffbildung und Explosionsgefahr und Vorgehen, wenn das AKW wegen zu hoher Strahlenbelastung nicht mehr betreten werden kann.
  2. Erdbeben: Überprüfung der Standorte auf Erdbebensicherheit. Bis zu welcher Stärke halten sie Beben aus, die deutlich über den bisher für Deutschland zu erwartenden Stärken liegen?
  3. Hochwasser: Überprüfung der Anlagen auf potenzielle Schäden durch bisher nicht einkalkuliertes Hochwasser – zum Beispiel wegen Staudammbrüchen, extremer Sturmflut oder Tsunamis.
  4. Flugzeugabsturz/Terrorattacken: Überprüfung des Erhalts der Funktionen beim Absturz eines Verkehrs- oder Militärflugzeugs. Dabei sollen unterschiedliche Absturzszenarien berechnet werden.
  5. Cyberangriffe: Prüfung der Notfallmaßnahmen bei Verlust einzelner Reaktorteile durch eine lokale Zerstörung von Systemen.
  6. Ausfall Kühlung/Notstrom: Überprüfung der Folgen eines stationären Blackouts von mehr als zwei Stunden etwa mit Blick auf die Batteriekapazitäten.