Die Ökostromumlage landet direkt auf der Stromrechnung

Für die Betreiber von Energieparks muss das Abschalten eines Windrads nicht immer mit Verlusten verbunden sein.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Für die Betreiber von Energieparks muss das Abschalten eines Windrads nicht immer mit Verlusten verbunden sein. Denn durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Abschaltungen so geregelt, dass die Anlagenbetreiber von den Netzbetreibern für den Ausfall entschädigt werden.

Doch bezüglich der Entschädigungsfrage gibt es Streitpunkte, zumal sich Netzbetreiber in einigen Fällen der Abschaltungen auf das ältere Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berufen, das keine Entschädigungen vorsieht. Die Verbraucher zahlen die verlorene Leistung in jedem Fall über die sogenannte Ökostromumlage mit – angeblich sollen die 2010 verlorenen 150 Millionen Kilowattstunden hier mit rund 11 Millionen Euro zu Buche geschlagen sein. Diese EEG-Umlage bezeichnet die Mehrkosten, die durch die Aufnahme von EEG-Strom en

tstehen. Sie fließen direkt in die Stromrechnung ein, denn die Übertragungsnetzbetreiber geben die EEG-Umlage anteilig an die Energieversorger weiter. Die EEG-Umlage gibt es seit 2003 – und sie ist seitdem extrem gestiegen. 2003 lag sie bei 0,41 Cent pro Kilowattstunde, zum 1. Januar 2012 ist sie auf 3,592 Cent gestiegen.

Zwischen 2010 und 2011 wurde sie von 2,047 Cent um fast 70 Prozent auf 3,530 Cent erhöht – unter anderem, weil viel mehr subventionierte Fotovoltaikanlagen in Betrieb genommen wurden als erwartet worden waren. vb