Deutsche signalisieren großes Interesse

Deutsche signalisieren großes Interesse Foto: dpa

Den Hotelkonzern Steigenberger zieht es in den Iran, Airbus hofft auf den Abschluss eines Großauftrags, und Lufthansa fliegt wieder Direktflüge von München nach Teheran: Ein Jahr nach dem Ende des Atomstreits geht es voran – allerdings nur in Trippelschritten. Zwar können deutsche Unternehmen ihre Irangeschäfte inzwischen mit Exportgarantien des Bundes absichern, nachdem Teheran Altschulden bei sogenannten Hermes-Bürgschaften bezahlt hat.

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Von Friederike Marx

Bei den Bürgschaften springt der deutsche Staat ein, wenn ein ausländischer Partner eines deutschen Unternehmens nicht zahlt. Die Unternehmen könnten die Hermes-Deckung faktisch aber nicht nutzen, wenn die Banken die Geschäfte nicht begleiten, sagt der Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes (VDMA), Thilo Brodtmann. „Abgesehen von einigen technischen Detailfragen sind unsere größte Sorge die fehlenden Bankverbindungen.“

„Die Kontakte in den Iran haben seit vergangenen Herbst deutlich zugenommen, aber die Umsetzung ist weiterhin schwierig. Es macht sich zunehmend Ernüchterung breit“, sagt VDMA-Außenwirtschaftsexperte Klaus Friedrich.

Dabei ist das Interesse deutscher Unternehmen an Investitionen im Iran riesig. In den Startlöchern stehen nicht nur Großunternehmen, sondern auch viele Mittelständler – Maschinenbauer, Fahrzeugbauer, Experten aus der Baustoffbranche, Gesundheitswirtschaft und auf dem Feld der erneuerbaren Energien könnten von dem Nachholbedarf des Landes profitieren.

Nach dem Inkrafttreten des Atomabkommens öffnete sich ein jahrelang abgeschotteter Markt mit 80 Millionen Menschen. Die deutsche Wirtschaft hofft, dass ihre Exporte in den Iran innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre wieder ein Volumen von 5 Milliarden Euro erreichen. In fünf bis sieben Jahren sind sogar um die 10 Milliarden möglich – dies würde den Iran in die Top 25 der deutschen Exportrangliste hieven, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Unternehmen hoffen dabei, an die guten Beziehungen der Vergangenheit anknüpfen zu können.

In den 1970er-Jahren war der Iran nämlich laut DIHK für die deutsche Wirtschaft der zweitwichtigste Exportmarkt außerhalb Europas hinter den USA. Dann schrumpfte die Bedeutung stetig: Im Jahr 2005, also noch vor den Sanktionen, hat das Land Waren „made in Germany“ im Wert von 4,4 Milliarden Euro importiert. 2015 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nur noch knapp 2,1 Milliarden – Rang 55 auf der Liste der deutschen Exportmärkte.

Immerhin: Von Januar bis April 2016 stieg der deutsch-iranische Außenhandel dem DIHK zufolge um 7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum – auf 807 Millionen Euro. Deutschland lieferte dabei Waren im Wert von 689 Millionen Euro (plus 11 Prozent). Trotz politischer Spannungen in der Region, ungelöster Finanzierungsfragen und bürokratischer Hürden wird der Iran nach Einschätzung von Experten langfristig ein interessanter Markt werden, gerade auch für deutsche Exporteure.

Die wichtigsten Punkte des Abkommens

In dem mehr als 100-seitigen Abkommen hatte der Iran im Juli 2015 wesentliche Beschränkungen seines Atomprogramms akzeptiert.

Zentrifugen: Die zur Urananreicherung nötigen Zentrifugen wurden von 19 000 auf 6000 verringert. Sie dürfen das radioaktive Material nur auf 3,67 Prozent anreichern. Für eine Atombombe sind mindestens 90 Prozent nötig.

Uranbestände: Die Bestände von angereichertem Uran wurden von fast 12 000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert.

Atomanlagen: Der Schwerwasserreaktor Arak wird zum Forschungsreaktor. Dort kann also kein für Atomwaffen nutzbares Plutonium produziert werden. Die Anlage in Fordo wird ein Nuklearforschungszentrum. Nur noch in Natans kann Uran aufbereitet werden.

Waffenembargo: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

Verifikation: Die IAEA kann alle Atomanlagen des Irans besonders intensiv überwachen.

Snapback: Das ist ein Verfahren, mit dem die internationale Gemeinschaft die Sanktionen reaktiviert, sollte der Iran gegen Auflagen verstoßen. Das Verfahren gilt als Damoklesschwert, das die Vertragstreue Teherans garantieren soll.