Daten zur ARD-Geschichte

Frankfurt a.M.. Sechs deutsche Landesrundfunkanstalten schlossen sich im Juni 1950 zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen. In diesem Jahr feiert der Senderverbund seinen 60. Geburtstag. Nachfolgend einige Stationen der ARD-Geschichte:

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9./10. Juni 1950:Gründung der Arbeitsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland durch die sechs Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Radio Bremen, Süddeutscher Rundfunk, Südwestfunk und Nordwestdeutscher Rundfunk. Die Arbeitsgemeinschaft sollte die Zusammenarbeit zwischen den Rundfunksendern befördern. Die Form der Arbeitsgemeinschaft beließ den Mitgliedern die volle Unabhängigkeit.

25. Dezember 1952:Der NWDR startet das erste regelmäßige Fernsehprogramm in Deutschland. Gesendet wird aus Hamburg. Es sind etwa 4.000 Fernsehgeräte verkauft. Am 26. Dezember 1952 wird die erste „Tagesschau“ gesendet, die zunächst drei mal pro Woche zu sehen ist.

1. Januar 1953: Die Bundespost beginnt Fernsehgebühren einzuziehen. Zusätzlich zur bisherigen Hörfunkgebühr von zwei Mark müssen Fernsehteilnehmer nun weitere fünf Mark im Monat zahlen. In Deutschland gibt es Mitte des Jahres knapp 10.000 registrierte Fernsehgeräte. 1. Juni 1954 Gründung des Senders Freies Berlin.

1. November 1954: Das (Erste) Deutsche Fernsehen geht als Gemeinschaftsproduktion der ARD-Anstalten auf Sendung. Ein Fernsehvertrag, dem Intendanten und Gremienvorsitzende bereits 1953 zugestimmt haben, regelt die Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten bei der Gestaltung des Gemeinschaftsprogramms.

1. Januar 1956: NDR und WDR nehmen ihren Sendebetrieb auf. Als Folge der Neuregelung des Rundfunks in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist der NWDR in zwei eigenständige Sender unterteilt worden.

1. Oktober 1956: Die „Tagesschau“ um 20 Uhr wird von nun an an jedem Werktag gesendet. Im Dezember 1956 wird der ARD-Vertrag zur gemeinsamen Herstellung der „Tagesschau“ unterzeichnet.

1. Oktober 1957: Der millionste Fernsehzuschauer wird in der „Tagesschau“ vorgestellt.

17. April 1959: Die Bundesländer schließen ein Abkommen über die Veranstaltung des (Ersten) Deutschen Fernsehens und den ARD-internen Finanzausgleich. Am 1. Januar 1960 hat die ARD 3,4 Millionen Fernseh- und 16 Millionen Hörfunkteilnehmer.

17. Dezember 1960: Das Bundesverfassungsgericht stoppt mit einer Einstweiligen Anordnung den Programmstart der von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) im Juli gegründeten Deutschland-Fernsehen GmbH, die sich im Besitz des Bundes befindet. In ihrem ersten Rundfunk-Urteil bestätigen die Verfassungsrichter am 28. Februar 1961 die Kompetenz der Länder für den Rundfunk.

1. Dezember 1961: Der Staatsvertrag über die Gründung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) als Anstalt der Länder tritt in Kraft. Sitz des ZDF ist Mainz, am 1. April 1963 geht das Programm auf Sendung.

1. Januar 1962: Deutsche Welle und Deutschlandfunk gehen auf Sendung. Die Gemeinschaftsprogramme der ARD, die über Kurzwelle und Langwelle verbreitet wurden, wurden zuvor eingestellt.

30. August 1963: Der UKW-Hörfunk der ARD beginnt mit der Einführung der Stereophonie.

1. November 1964: Als Reaktion auf die wachsende Anzahl ausländischer Arbeitnehmer (sogenannte Gastarbeiter) richten die ARD-Anstalten im Hörfunk ein gemeinsames Ausländerprogramm ein. Für die Ausstrahlung der fremdsprachigen Sendungen nehmen BR, RB und SDR die ersten Sender ihrer dritten UKW-Ketten in Betrieb. 15. März 1968: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Rundfunkgebühren für ihre Programmgestaltung zustehen. Die Kompetenz zur Regelung der Gebühren liegt bei den Bundesländern. Am 11. März 1974 wird in Frankfurt am Main offiziell der ARD-Sternpunkt für den Hörfunk in Betrieb genommen. Ein computergesteuertes Dauernetz verbindet nun die ARD-Anstalten für Sendungen und Überspielungen.

19. April 1977: Der Verwaltungsrat des NDR rügt die Berichterstattung des Senders über die Proteste gegen den Bau des Atomkraftwerks Brokdorf. Am 14. Juli 1977 kündigt der damalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg (CDU) an, er werde den Staatsvertrag über den NDR kündigen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung setzt dies am 8. Juni 1978 um.

7. November 1979: Die Verhandlungen zwischen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über einen neuen NDR-Staatsvertrag scheitern. Erst am 17. Juli 1980 einigen sich die drei Länder. 1983: In den Hörfunkprogrammen der ARD beginnt der Siegeszug der CD. Die Popwelle SWF 3 sendet im „Popshop“ ab Ende November regelmäßig CD-Produktionen.

1. Januar 1984: Sendebeginn des Privatfernsehens in der Bundesrepublik.

22. Mai 1986: Eine „Scheibenwischer“-Sendung im Ersten, in der über den Papst gespottet wird, wird vom BR nicht ausgestrahlt. Der Sender sieht dadurch die religiösen Gefühle seiner Zuschauer verletzt.

1. Dezember 1987: Der erste Rundfunkstaatsvertrag aller Bundesländer (Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens) tritt in Kraft. Der Vertrag ist nach mehr als vier Jahre dauernden Verhandlungen von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet worden. Er regelt das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk und schreibt die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erstmals fest.

2. Oktober 1990: Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und der französische Kulturminister unterzeichnen einen völkerrechtlichen Vertrag, der die Voraussetzungen für die Gründung des Europäischen Kulturkanals ARTE schafft.

31. Mai 1991: Gründung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) als Drei-Länder-Anstalt für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am 1. Januar 1992 nimmt der MDR den Sendebetrieb auf.

12. Oktober 1991: Gründung des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB), der am 27. November in die ARD aufgenommen wird. Am 1. Januar 1992 nimmt der ORB den Sendebetrieb auf.

1. Januar 1992: Der neue Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag über den Rundfunk im Vereinten Deutschland), auf den sich die Ministerpräsidenten de 16 Bundesländer 1991 geeinigt haben, tritt in Kraft. Er sieht unter anderem eine Erhöhung der Rundfunkgebühren in den alten Bundesländern auf 23,80 Mark im Monat vor. In den neuen Bundesländern soll die Gebühr von zunächst 19 Mark monatlich in jährlichen Schritten bis zum 1. Januar 1995 auf 23,80 Mark steigen. Der NDR übernimmt die Rundfunkversorgung Mecklenburg-Vorpommerns. Durch einen neuen Staatsvertrag wird der NDR zur Vier-Länder-Anstalt.

1. Mai 1993: MDR Sputnik, der Nachfolger von DT 64, startet. Der MDR verbreitet die neue Jugendwelle zunächst über Satellit.

25. August 1995: Unter Beteiligung von SWR und SDR startet in Baden-Württemberg das erste deutsche Pilotprojekt mit Digital Audio Broadcasting (DAB). Bis zum Jahr 2000 folgen fünf weitere DAB-Projekte in anderen Bundesländern.

1. Oktober 1998: SWF und SDR fusionieren zum Südwestdeutschen Rundfunk (SWR).

29. November 2000: Die Hauptversammlung der ARD beschließt eine Änderung der ARD-Satzung. Während bislang bei Abstimmungen jede Anstalt mit einer Stimme vertreten war, stehen nun den Anstalten je nach Größe bis zu vier Stimmen zu (gewichtetes Stimmrecht).

1. Januar 2001: Die Rundfunkgebühr steigt auf 31,58 Mark monatlich.

1. Mai 2003: Die ARD-Sender ORB und SFB fusionieren zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Intendantin Dagmar Reim ist die erste Frau an der Spitze einer ARD-Anstalt.

1. April 2005: Der achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt in Kraft. Die Rundfunkgebühr steigt auf 17,03 Euro monatlich. Die Zahl der Hörfunk- und Fernsehprogramme der ARD wird auf den Stand von April 2004 begrenzt.

1. Juni 2009: Der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt in Kraft. Darin wird der ARD gestattet, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien anzubieten. Diese müssen von den Rundfunkgremien in einem Drei-Stufen-Test geprüft werden. Laut Staatsvertrag sind Aussagen darüber zu treffen, "1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, 2. in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und 3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

epd