CONTRA Judith Lauer: Fachkräftemangel wird sich verschärfen

In Deutschland ist der EU-Vorstoß auf breite Ablehnung gestoßen. Ebenso wie bei Judith Lauer vom Verdi-Bundesverband.

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Von Judith Lauer

Die meisten Berufsverbände in den Pflegeberufen sprechen sich für eine Anhebung auf eine zwölfjährige Schulpflicht etwa für Krankenschwestern aus. Die Argumente stützen sich auf Vergleiche mit dem EU-Ausland, in dem die Pflegeausbildung an Hochschulen stattfindet und dementsprechend eine zwölfjährige Schulbildung vorausgesetzt wird.

Um hier nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen sollten bei einem solchen Vergleich die Ausbildungsstrukturen im EU-Ausland allgemein, in welche die Pflegeausbildung eingebettet ist, etwas genauer in den Fokus genommen werden: Betrachtet man diese etwas differenzierter, so kann man feststellen, dass dort alle Ausbildungen in Form von schulischen Ausbildungen oder Studiengängen angeboten werden und hier nicht etwa den besonderen Anforderungen des Pflegeberufs Rechnung getragen wird. Dies liegt schlichtweg daran, dass diese nicht über ein duales Ausbildungssystem, wie es sich in Deutschland historisch etabliert hat, verfügen.

Die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege findet in Deutschland an Schulen des Gesundheitswesens statt und weist bezüglich der Integration der beiden Lernorte Schule und Betrieb eine Analogie zum dualen System der Berufsbildung auf. Die Vorteile von dual organisierten Ausbildungsstrukturen zeigen sich in der Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventen. In Deutschland ist die Schwelle von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt nach absolvierter Berufsausbildung nicht so hoch wie im EU-Ausland, was sich in einer geringeren Jungendarbeitslosigkeit niederschlägt.

In einer Studie, in der deutsche Pflegekräfte, die aus dem Ausland zurückkommen, befragt wurden, welche Tätigkeiten sie dort ausgeübt haben, geben diese an, dass sie dort mehr Handlungsspielräume hatten und ihnen mehr Kompetenzen übertragen wurden. Im Umkehrschluss zeigt dies jedoch, dass sie mit ihrer in Deutschland erworbenen Qualifikation dazu in der Lage waren, den dortigen Anforderungen gerecht zu werden und qualifizierte Tätigkeiten auszuüben. Welche Tätigkeiten Pflegekräfte in Deutschland ausüben, scheint keine Frage der mangelnden Qualifikation zu sein, sondern ist wohl eher auf die Struktur des deutschen Gesundheitswesens und die Art und Weise der dort stattfindenden Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen zurückzuführen.

Die Begründung, dass die gestiegenen Anforderungen an den Pflegeberuf zwangsläufig höhere Anforderungen an die Zugangsvoraussetzungen erforderlich machen, scheint nicht schlüssig. Schließlich befähigt ja nicht das Durchlaufen der Ausbildung zur Ausübung des Berufs sondern eine staatliche Prüfung. Und pauschal jedem Bewerber ohne zwölfjährige Schulbildung automatisch die Fähigkeit, das staatliche Examen in einem Pflegeberuf erfolgreich zu absolvieren, abzusprechen, entbehrt jeglicher Grundlage pädagogischen Handelns. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Auszubildenden durch die Ausbildung zum Ablegen der Prüfung und zum beruflichen Handeln befähigt werden. Sollte die bestehende Ausbildung die Anforderungen nicht mehr ausreichend abdecken, muss dem mit einer Reform der Ausbildung Rechnung getragen werden und nicht durch Verschärfung der Zugangsvoraussetzung.

Eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen entspricht nicht dem Grundsatz der Durchlässigkeit und fördert soziale Selektion. Solange es keine inhaltlich sinnvolle Begründung dafür gibt, eine zwölfjährige Schulbildung zu verlangen, erfolgt auf diese Art und Weise eine Diskriminierung von Schulabsolventen, die heute noch als Bewerber für eine Ausbildung in den Pflegeberufen infrage kommen.

Neben den inhaltlich begründeten Argumenten gegen die Einführung einer zwölfjährigen Schulpflicht ist jedoch das wichtigste Argument, dass wir es im Gegensatz zum EU-Ausland dann quantitativ kaum schaffen werden, unseren Bedarf an Pflegekräften zu decken. Der sich jetzt bereits abzeichnende, regional variierende Fachkräftemangel würde sich weiter ausprägen. Von den circa 40 000 Auszubildenden, die jährlich eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege beginnen, verfügen nur etwa 15 000 über eine zwölfjährige Schulbildung. Der Großteil der Bewerber würde so ausgeschlossen werden.

Noch dramatischer zeichnet sich die Entwicklung in der Altenpflege ab, bei der bei einer – derzeit noch nicht geplanten – Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen 85 Prozent der Auszubildenden von der Altenpflegeausbildung ausgeschlossen würden. Mindestens jeder fünfte Absolvent mit Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife müsste sich für die Ausbildung in einem Pflegeberuf entscheiden. Unter diesen Voraussetzungen scheint es wenig realistisch, dass mit Einführung einer zwölfjährigen Schulpflicht als Zugangsvoraussetzung alle Ausbildungsplätze besetzt werden könnten.

Bezüglich der Hebammen, die ebenfalls von der Änderung der Zugangsvoraussetzungen der Richtlinie betroffen sind, wären die erhöhten Anforderungen als weniger kritisch zu betrachten. Die Bewerberlage liegt um ein Vielfaches über dem Ausbildungsplatzangebot. Die knapp 1900 Ausbildungsplätze für Hebammen in Deutschland werden schon jetzt zu über 90 Prozent mit Bewerberinnen besetzt, die über eine mindestens zwölfjährige Schulbildung verfügen.