Berlin

Bezahlung: In zwölf Branchen gibt es Untergrenzen

Zwar gibt es bisher keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Bremen aber hat als erstes Bundesland am 1. September einen landesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Berlin. Zwar gibt es bisher keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Bremen aber hat als erstes Bundesland am 1. September einen landesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Zudem wurden in einer ganzen Reihe von Branchen bereits spezifische Mindestlöhne eingeführt.

Eine Übersicht des Bundesarbeitsministeriums (Stand Juli):

  • Abfallwirtschaft: Für die rund 160 000 Beschäftigten gilt seit dem 1. Juni bundesweit ein Mindestlohn von 8,33 Euro pro Stunde.
  • Baugewerbe: In Westdeutschland müssen seit Januar 2012 je nach Art der Arbeit mindestens 11,05 oder 13,40 Euro pro Stunde gezahlt werden. In Berlin liegt der Mindestlohn bei 11,05 oder 13,25 Euro, in Ostdeutschland bei 10,00 Euro.
  • Bergbauspezialarbeiten: Hier geht es um die Steinkohle. Die rund 2500 Beschäftigten erhalten je nach Arbeit und Kenntnissen 11,53 oder 12,81 Euro pro Stunde.
  • Dachdeckerhandwerk: Die etwa 46 000 Beschäftigten verdienen bundesweit mindestens 11,00 Euro pro Stunde.
  • Elektrohandwerk: Der Mindeststundenlohn für 278 600 Beschäftigte beträgt 9,80 Euro in Westdeutschland und 8,65 Euro in Ostdeutschland mit Berlin.
  • Gebäudereinigung: In den alten Ländern erhalten die Beschäftigten mindestens 8,82 Euro, in Ostdeutschland 7,33 Euro.
  • Maler- und Lackiererhandwerk: Die Beschäftigen erhalten mindestens 9,75 Euro (ungelernte Arbeiter) oder 12,00 Euro (gelernte Arbeiter). In Ostdeutschland liegt der einheitliche Mindestlohn bei 9,75 Euro.
  • Pflegebranche: Für die etwa 800 000 Arbeitnehmer gelten Mindestlöhne von 8,75 Euro in Westdeutschland mit Berlin und 7,75 Euro in den neuen Ländern.
  • Sicherheitsdienste: Für die rund 170 000 Beschäftigten gelten je nach Bundesland unterschiedliche Mindestlöhne. Sie liegen zwischen 7,00 Euro und 8,75 Euro.
  • Wäschereien: Hier geht es um den Bereich gewerbliche Kunden. Die 35 000 Beschäftigten verdienen in Westdeutschland mindestens 8,00 Euro und in Ostdeutschland mit Berlin mindestens 7,00 Euro pro Stunde.
  • Zeitarbeit: Die Beschäftigten erhalten derzeit 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro in den alten Ländern.
  • Als zwölfte Einzelbranche ist jüngst der Bereich der Aus- und Weiterbildung hinzugekommen. Seit 1. August gilt auch hier für die Beschäftigten ein Mindestlohn. Das Bundeskabinett billigte im Juli eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Höhe des Mindeststundenlohns für die insgesamt rund 30 000 Mitarbeiter der Branche beträgt demnach 12,60 Euro in Westdeutschland und in Berlin sowie im Osten 11,25 Euro.

Beigelegt wurde damit ein regierungsinterner Streit zwischen dem CDU-geführten Arbeitsministerium und dem FDP-geführten Wirtschaftsressort. Von der Leyen begrüßte nach dem Beschluss, dass erstmals für Beschäftigte im pädagogischen Bereich ein verbindlicher Mindestlohn festgesetzt wird.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagierte zufrieden auf die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Verordnungsentwurf. Verdi, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung hatten 2011 einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages gestellt.