Aus Pflegestufen werden Pflegegrade: Die wichtigsten Details zum Pflegestärkungsgesetz II

Telefonnetz überlastet Foto: zentilia

Seit 1. Januar haben alle 2,9 Millionen Pflegebedürftigen statt ihrer Pflegestufe einen Pflegegrad. Die Überleitung in die fünf Pflegegrade erfolgt automatisch. Pflegebedürftige mit einer Demenz rücken zwei Stufen auf, von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 3. Pflegebedürftige ohne Demenz werden eine Stufe höher gesetzt, von Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 2.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Was bedeutet das konkret? Das größte Plus haben Demenzkranke mit geringem körperlichen Pflegebedarf, die zu Hause leben. In der bisherigen Pflegestufe 0 (nur für Demenzkranke) bekamen sie bislang 123 Euro Pflegegeld und 231 Euro für Leistungen eines Pflegedienstes. Seit 2017 erhalten sie 316 Euro Pflegegeld und 689 Euro für Pflegesachleistungen, eine Differenz von 193 beziehungsweise 458 Euro pro Monat.

Demenzkranke in der bisherigen Pflegestufe 1 bekommen jetzt 229 Euro mehr Pflegegeld und 609 Euro mehr für Sachleistungen. Für Demenzkranke in der bisherigen Pflegestufe 2 steigen beide Beträge um 183 oder 314 Euro. Die Leistungen aus der bisherigen Pflegestufe 3 erhöhen sich kaum oder gar nicht, auch nicht für Menschen im Heim.

Im Gegenzug fallen die heutigen Zusatzleistungen von 208 Euro im Monat weg, die ambulant versorgte Pflegebedürftige bekommen. Die Entlastungsbeträge von 104 Euro pro Monat für alle Pflegebedürftigen bleiben dagegen erhalten und werden auf 125 Euro pro Monat erhöht. Mit dem Geld, das nicht bar ausgezahlt wird, können die Familien zusätzliche Betreuungsleistungen finanzieren.

Bei Pflegebedürftigen ohne Demenz fällt das Plus nicht so deutlich aus. In der bisherigen Pflegestufe 1 bekommen sie ab diesem Jahr 72 Euro mehr Pflegegeld, in der früheren Pflegestufe 2 sind es 87 Euro mehr, in der bisherigen Pflegestufe 3 bleibt das Pflegegeld gleich. Auch die Pflegesachleistungen werden in der bisherigen Pflegestufe 3 bei der Überleitung nicht erhöht. In den Pflegestufen 1 und 2 steigen sie um 221 oder 154 Euro monatlich.

Für Heimbewohner ohne Demenz mit Pflegestufe 1 oder 2 sinken die Leistungsbeträge. Der Zuschuss der Pflegekasse liegt im neuen Pflegegrad 2 (heute Pflegestufe 1) um 294 Euro im Monat niedriger, im neuen Pflegegrad 3 (heute Pflegestufe 2) um 68 Euro. Bedeutsam ist das aber nur für Menschen, die nach dem 1. Januar 2017 einen Antrag auf Heimpflege stellen. Für alle, die schon heute stationär versorgt werden, zahlt die Pflegekasse die Differenz an die Einrichtung. Denn es ist gesetzlich festgelegt, dass durch die Pflegereform niemand schlechtergestellt werden darf, der bereits Leistungen bekommt. Die Spreizung der Leistungen in den künftigen Pflegegraden, die zu teils deutlichen Erhöhungen, aber auch zu Kürzungen führt, folgt dem Ziel, die ambulante Versorgung attraktiver zu machen.

In der Heimpflege ist neu, dass sich der Eigenanteil der Bewohner für die Pflegekosten nicht mehr erhöht, wenn sie in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden. Bisher vermeiden die Pflegebedürftigen manchmal eine Höherstufung, obwohl sie eigentlich mehr Pflege brauchen, weil eine höhere Pflegestufe mit einem höheren Eigenanteil an den Pflegekosten einhergeht. Zum Eigenanteil für die Pflege kommen für Heimbewohner noch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung hinzu, die die Pflegekasse nicht bezuschusst.

Neu ist ab 2017 der niedrigste Pflegegrad 1: Er wird Menschen zuerkannt, die noch kaum Pflege brauchen, und soll ihnen helfen, die häusliche Situation so lange wie möglich stabil zu halten. Wer in den niedrigsten Pflegegrad eingestuft wird, bekommt jetzt einige Leistungen, die bisher nur bei stärkerer Pflegebedürftigkeit gewährt werden. Dazu zählen etwa der Entlastungsbetrag für Betreuungsleistungen oder ein Zuschuss von 4000 Euro für den Umbau der Wohnung. Zweimal im Jahr kann ein Pflegedienst zur Beratung nach Hause gebeten werden.

Fragen zur Reform beantworten alle Pflegekassen unter ihren Servicenummern. Außerdem gibt es eine kostenlose Broschüre von Sozialministerium und Verbraucherzentrale. Wo Sie diese bekommen und viele weitere Onlinetipps finden Sie hier.