Antworten auf die wichtigsten Fragen: Abschotten gegen Flüchtlinge wäre ein klarer Verfassungsbruch

Welche Hebel hat die Bundesregierung, um die Flüchtlinge besser in der EU zu verteilen? Und wäre es rechtlich möglich, Asylsuchende an der österreichischen Grenze zurückzuschicken? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Von unserer Berliner Korrespondentin Eva Quadbeck

Warum ist in der Flüchtlingskrise immer nur von der Kanzlerin die Rede? Wer trifft die Entscheidungen?

Nach der Verfassung bestimmt die Kanzlerin die Richtlinien der Politik und damit der Flüchtlingspolitik. Die Entscheidung von Anfang September, die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge über Österreich nach Ungarn einreisen zu lassen, hat tatsächlich sie getroffen. Alle innenpolitischen Entscheidungen zu Versorgung, Steuerung und Begrenzung des Flüchtlingszustroms fallen grundsätzlich zwischen den Parteichefs der Großen Koalition – Angela Merkel (CDU), Sigmar Gabriel und Horst Seehofer (CSU). Die Grundsatzentscheidungen müssen dann in der Koalition (Bundestag) und mit den Ländern beraten werden (Bundesrat).

Bricht die Bundesregierung tatsächlich fortwährend die Verfassung, indem sie Flüchtlinge massenhaft ins Land lässt?

Genau das prüft der renommierte Verfassungsrechtler Udo di Fabio im Auftrag der bayerischen Staatsregierung. Er verweist darauf, dass ein Staat, der die Hoheit über sein Staatsgebiet aufgibt, aufhört, ein Staat zu sein. Gleichzeitig gibt die Präambel der Verfassung als Richtschnur für alle folgenden Bestimmungen an, das deutsche Volk sei „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“.

Damit und mit den konkreten Artikeln wird die Integration in ein Europa ohne Binnengrenzen vorgezeichnet. Welche Konsequenzen eine Regierung daraus ziehen muss, dass die europäischen Verabredungen nicht mehr funktionieren, steht nicht in der Verfassung. Jedenfalls wäre es ein klarer Verfassungsbruch, wenn die Regierung keine Flüchtlinge mehr ins Land ließe.

Könnte Deutschland juristisch Flüchtlinge an der österreichischen Grenze zurückschicken?

Die Möglichkeit scheint theoretisch mit Paragraf 18 des Asylverfahrensgesetzes als Rechtsgrundlage gegeben, weil danach die Einreise verweigert werden kann, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat erfolgt. Die Konsequenz wäre eine „Zurückschiebung“, wenn der Betroffene im grenznahen Bereich nach unerlaubter Einreise aufgegriffen wurde. Das kann ein Polizist aber nicht mal eben per Augenschein auf der Straße entscheiden, zumal jedem Flüchtling auch der Rechtsweg gegen eine solche Entscheidung eröffnet werden muss. Die Zuständigkeit geht sofort von der Polizei auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über. Es müssten an der Grenze bauliche Vorkehrungen zur Unterbringung, Versorgung und Fallbearbeitung wie in Flughäfen geschaffen werden. Die geplanten Registrierzentren sollen die Aufgabe erfüllen.

Staatsrechtler sagen, man könne die Asylzahlen begrenzen, die Kanzlerin sagt Nein. Was ist richtig?

Die Staatsrechtler sind sich nicht einig, und auch das Verfassungsgericht hat uneinheitliche Signale ausgesendet. Jedenfalls kann das Grundrecht auf Asyl nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat um weitere Einschränkungen ergänzt werden. Die meisten Flüchtlinge kommen jedoch nicht über das Asylrecht, sondern auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention nach Deutschland, und diese sieht ausdrücklich keine Obergrenzen vor.

Müsste die Bundesregierung, die rechtlich für den Zustrom verantwortlich ist, nicht den Kommunen die gesamten Kosten für Unterbringung und Betreuung ersetzen?

Für die meisten Bestimmungen legt der Bund die Regeln fest und lässt sie von Ländern und Kommunen umsetzen. Dafür stehen Ländern und Kommunen eigene Einnahmequellen und Anteile am Mehrwertsteueraufkommen zu. Die direkte finanzielle Zusammenarbeit von Bund und Kommunen an den Ländern vorbei ist verfassungsrechtlich sogar verboten.

Kann der Königsteiner Schlüssel zur Verteilung der Flüchtlinge flexibler gehandhabt werden?

Der Königsteiner Schlüssel ist ein von allen akzeptiertes Verfahren. Der Anteil, den ein Land tragen muss, setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Zahl der Einwohner zusammen. Man könnte sich auch auf ein anderes Verfahren einigen, dafür gibt es aber derzeit keine politischen Mehrheiten.

Welche Optionen hat die Regierung, in der EU eine klare Verteilung der Flüchtlinge festzusetzen?

Die Entscheidung, 160 000 Flüchtlinge nach Leistungsfähigkeit der Länder in der EU zu verteilen, fiel beim Rat der Innenminister mit einfacher Mehrheit. In der Praxis wird die Entscheidung nur schleppend umgesetzt. Wenn 2016 die Finanzen der EU für die nächsten fünf Jahre neu aufgestellt werden, gibt es auch noch das Druckmittel Geld. Derzeit nehmen die Geberländer Deutschland, Österreich und Schweden auch die meisten Flüchtlinge auf. Länder, die keine Flüchtlinge nehmen wie Polen werden mit Kürzungen der EU-Zuschüsse rechnen müssen.