6 W-Fragen, an denen sich Vereine beim Datenschutz orientieren sollten

Das Inkrafttreten des neuen Datenschutzrechts ist kein Grund zur Panik, sagt Rene Hissler, Experte beim Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände (bdvv) und rät den Verantwortlichen und Vereinsvorständen, sich an folgenden sechs Punkten zu orientieren:

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1 Wer speichert in unserem Verein die personenbezogenen Daten der einzelnen Mitglieder, Spendern und anderer Personen und hat Verfügungsgewalt darüber?

2 Welche personenbezogenen Daten werden – nach Genehmigung – gespeichert? Meistens reicht das Geburtsjahr – entsprechend dem Grundsatz der Datenminimierung – statt des konkreten Geburtstags.

3 Wohin werden die Daten gespeichert? Auf Karteikarten? Auf einem privaten Rechner? Auf dem Vereinslaptop? Auf CDs, USB-Sticks oder in einer Cloud?

4 Wie sind diese Vereinsdaten gegen Missbrauch und Datenklau oder auch bei technischen Pannen gesichert?

5 Was erfolgt bei einem Widerspruch? Gibt es ein abgestimmtes Vorgehen in solchen Fällen?

6 Wann werden die personenbezogenen Daten gelöscht? Gibt es zum Beispiel geregelte Verfahren, dass die Informationen über Spenden und Spender nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aus den Vereinsunterlagen „gestrichen“ werden?