2020 ändert sich manches: Was das neue Jahr mit sich bringt

Fliegen wird teurer. Foto: dpa
Fliegen wird teurer. Foto: dpa

Mehr Rente, günstigere Bahnfahrten: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr viele Neuregelungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland 2020 ändert:

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Bahnfahren wird günstiger. Foto: dpa
Bahnfahren wird günstiger.
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1 Bahn: Bahntickets im Fernverkehr werden günstiger – die Mehrwertsteuer sinkt von 19 auf 7 Prozent. Die Bahn hat angekündigt, die Mehrwertsteuersenkung mit 10 Prozent günstigeren Tickets an die Kunden weiterzugeben. Rechenbeispiel: Eine 100-Euro-Fahrkarte kostet mit 19 Prozent Mehrwertsteuer 119 Euro. Mit 7 Prozent Steuer werden es 107 Euro sein. Differenz: 12 Euro. Das sind ziemlich genau 10 Prozent von 119 Euro.

2 Fliegen: Die Steuern auf Flugtickets dürften zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines dürften diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise aufschlagen.

3 Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Die energetische Gebäudesanierung lässt sich steuerlich absetzen.  Foto: dpa
Die energetische Gebäudesanierung lässt sich steuerlich absetzen.
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4 Azubi-Mindestlohn: Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr Geld.

5 Gesundheits-Apps: Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

6 Masern-Impfpflicht: Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

7 Patienten: Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab dem 1. Januar zum Telefon greifen. Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116.117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen – und in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.

Hebammen studieren künftig.  Foto: dpa
Hebammen studieren künftig.
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8 Hebammen-Ausbildung: Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelorstudium mit hohem Praxisanteil und einer anschließenden staatlichen Abschlussprüfung.

9 Umsatzsteuer: Für Hygieneprodukte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7 statt 19 Prozent) verlangt werden. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken.

10 Renten: Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Außerdem müssen auf Betriebsrenten künftig weniger Krankenkassenbeiträge gezahlt werden (siehe unten).

11 Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

Die Freibeträge steigen, die Verpflegungspauschale auch

Pünktlich zum Jahreswechsel verändern sich einige Regelungen im Bereich Steuern. Das Wichtigste im Überblick:

Grundfreibetrag: Ledige haben ab dem 1. Januar 2020 bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag. Bis zu 9408 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Das sind 240 Euro mehr als 2019, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Für Verheiratete steigt der Betrag auf 18.816 Euro.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt auf 5172 Euro – 2019 lag er noch bei 4980 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Einkommensteuer automatisch, welche Vergünstigung sich für Eltern mehr auszahlt. Das Kindergeld soll erst 2021 erneut steigen.

Sachbezüge: Grundsätzlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat kostenlos oder vergünstigt gewähren, ohne dass darauf Steuern anfallen. Ab dem 1. Januar 2020 fallen jedoch unter anderem zweckgebundene Geldleistungen weg. Auch nachträgliche Kostenerstattungen, etwa für eine Tankquittung, sind dann laut Bund der Steuerzahler nicht mehr steuerfrei.

Ausnahme: Fahrtkosten auf Dienstreisen dürfen Arbeitgeber weiterhin steuerfrei erstatten. Und auch für aufladbare Geschenkkarten fallen keine Steuern an, wenn der Chef diese zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgibt. Voraussetzung ist: Der Beschenkte kann mit dem Gutschein und der Geldkarte nur Waren oder Dienstleistungen kaufen.

Verpflegungspauschale: Arbeit­nehmer, die aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind, können sich ab 2020 über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es nun 14 Euro statt bisher 12 Euro. Ist der Beschäftigte den ganzen Tag, also 24 Stunden, unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für den An- und Abreisetag um 2 Euro auf 14 Euro. Der Arbeitgeber kann diese Beträge steuerfrei ersetzen. Oder der Arbeitnehmer macht die Pauschale in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend – so kann er das zu versteuernde Einkommen senken.

Umzugspauschale: Ab dem 1. März 2020 können Ledige, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, pauschal 820 Euro absetzen – etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zusätzlich können sie etwa Kosten für den Makler oder den Transport der Möbel absetzen – wenn diese einzeln belegbar sind.

Freiwillige Steuererklärung: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – es lohnt sich aber für viele. Freiwillig ist dies nach Angaben des Bunds der Steuerzahler für Menschen mit geringen Einkünften: etwa für Ledige, die 2020 einen Arbeitslohn von bis zu 11.900 Euro erzielen. Für Verheiratete steigt der Wert um 550 Euro auf 22.600 Euro.

Altersvorsorge: Wer für das Alter vorsorgt, kann bis zu 90 Prozent dieser Aufwendungen absetzen – nach Angaben des Bunds der Steuerzahler berücksichtigt der Fiskus ab 2020 bei Alleinstehenden bis zu 22.541 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können dann zusammen 45.082 Euro steuerlich geltend machen. Der Fiskus zieht bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von den gesamten Aufwendungen den steuerfreien Arbeitgeberanteil ab.

Betriebsrente: Wer eine Betriebsrente erhält, muss darauf unter Umständen Krankenkassenbeiträge zahlen. Ab 2020 fallen die Beiträge nur auf die Summe an, die über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt – und nicht mehr auf die gesamte Rente. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Wohngeld: Ab 2020 haben mehr Menschen erstmals einen Anspruch auf Wohngeld – Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW zufolge betrifft dies etwa 180.000 Haushalte. Wohngeld bekommen Mieter mit geringem Einkommen sowie selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe des Wohngeldes hängt unter anderem vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Ab 2020 steigt der staatliche Zuschuss. Dadurch bekommt ein Haushalt mit zwei Personen nach Angaben der Verbraucherschützer im Schnitt 190 Euro Wohngeld pro Monat – bislang lag der Zuschuss für dieses Fallbeispiel bei rund 145 Euro.

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