Berlin/Wien

Betrug bei Amazon & Co

Marktplatz-Händler will Überweisung? Bloß nicht zahlen

Von dpa/tmn
Eine Frau beutzt ein Smartphone
Betrügerische E-Mails sehen oft täuschend echt aus – immer genau prüfen, bevor man sie öffnet oder darauf reagiert. (zu dpa: «Marktplatz-Händler will Überweisung? Bloß nicht zahlen») Foto: Christin Klose/DPA

Erst fischen Kriminelle die Log-in-Daten eines Händlers für einen Online-Marktplatz ab. Dann geht der Betrug los. Verbraucherschützer warnen vor einer fiesen Masche. Zum Glück gibt es Warnsignale.

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Berlin/Wien (dpa/tmn) – Nach einer Bestellung auf einem Online-Marktplatz trudelt plötzlich eine E-Mail ein, vermeintlich vom Händler? Darin steht, dass die Zahlung für die bestellte Ware angeblich abgelehnt worden sei, weshalb man den Betrag nun auf ein ausländisches Konto überweisen soll?

Wer als Kundin oder Kunde eines Online-Marktplatzes wie beispielsweise Amazon so eine Mail erhält, sollte diese unbedingt ignorieren und kein Geld überweisen, weil es sich um einen Betrugsversuch handelt, warnt das Verbraucherschutzportal «Watchlist Internet».

Händler gehackt, Kunden kontaktiert

Das gelte auch dann, wenn die Mail echt wirkt. Denn die Kriminellen haben die Zugangsdaten zum Konto des jeweiligen Marktplatz-Händlers erbeutet und sind in der Lage, in dessen Namen Nachrichten zu schicken.

Die Aufforderung, Geld direkt auf ein Konto zu überweisen oder Geldtransferdienste zu nutzen, ist in diesem Kontext ein Warnsignal und immer betrügerisch – insbesondere wenn man die Ware zuvor schon bezahlt hat.

Egal um welchen Online-Marktplatz es sich handelt: Kaufbeträge gehen niemals direkt an den Händler. Die Zahlungsabwicklung läuft über den Betreiber des Marktplatzes, also beispielsweise Amazon oder Ebay.

Bank informieren, zur Polizei gehen

Wer in die Falle getappt ist und Geld überwiesen hat, sollte seine oder ihre Bank kontaktieren, rät «Watchlist Internet». Möglicherweise kann die Überweisung noch gestoppt oder zurückgeholt werden.

Grundsätzlich sollte der Betrug bei der Polizei angezeigt und dem Marktplatz-Betreiber gemeldet werden. Bei diesem kann unter Umständen auch eine Rückerstattung beantragen.

© dpa-infocom, dpa:240926-930-244444/1