Archivierter Artikel vom 22.12.2009, 08:39 Uhr
München
Gericht: Fremde Karte auf Homepage kann teuer werden
Die Frau hatte auf ihre Internetseite eine Anfahrtsbeschreibung von einem kartographischen Verlag eingestellt (Aktenzeichen 161 C 8713/09). Die Verurteilte muss dem Verlag 729 Euro Schadensersatz und Bearbeitungsgebühr zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abgeben. Sie hatte sich geweigert, den vollen Betrag zu bezahlen und hatte lediglich 238 Euro angeboten.