Koblenz

Gericht kippt Eilantrag zur ZDF-Intendantenwahl

Thomas Bellut
Thomas Bellut tritt sein neues Amt als ZDF-Intendant im März 2012 an. Foto: DPA

Der Versuch einer Gegenkandidatur bei der ZDF-Intendantenwahl ist zum zweiten Mal gerichtlich gestoppt worden.Nach dem Verwaltungsgericht Mainz kippte nun auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Eilantrag (Az 2 B 10681/11.OVG).

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Koblenz (dpa) – Der Versuch einer Gegenkandidatur bei der ZDF-Intendantenwahl ist zum zweiten Mal gerichtlich gestoppt worden.Nach dem Verwaltungsgericht Mainz kippte nun auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Eilantrag (Az 2 B 10681/11.OVG).

Das Gericht entschied, dass ein Bewerber um den Intendantenposten vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf, wenn ihn keines der 77 Mitglieder des Fernsehrats unterstützt und vorschlägt. Das teilte das OLG am Freitag in Koblenz mit. Einziger Kandidat für die Nachfolge von Markus Schächter blieb damit kurz vor der Wahl Programmdirektor Thomas Bellut.

Ein Mann aus Hessen hatte sich beworben, war aber von keinem Fernsehratsmitglied unterstützt worden. Deshalb wurde er von der Wahl ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte einen Eilantrag auf Abbruch des Wahlverfahrens bereits abgelehnt. Dagegen hatte der Mann am Donnerstag Beschwerde eingelegt – mit dem Ziel, die Wahl noch zu stoppen. Er berief sich auf die Europäische Grundrechtecharta, vor allem auf Medienfreiheit, Pluralismusgebot und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das OLG hielt die Forderungen in seiner Eilentscheidung am Donnerstagabend für unbegründet.

Der Feuilleton-Chef der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, Claudius Seidl, hatte sich ebenfalls als Intendantenkandidat ins Spiel gebracht, nach seinen Worten „aus der Laune einer Glosse“ heraus. Er steckte nach eigenen Angaben nicht hinter dem Eilantrag.