Berlin (dpa/tmn) – Weil Facebook im Jahr 2021 die Konten seiner Kunden unzureichend geschützt hat, konnten Hacker deren Daten millionenfach abgreifen und später im Internet veröffentlichen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden (Az. VI ZR 10/24), dass Opfern des Datenklaus deshalb ein Schadenersatz zusteht – ganz gleich, ob ihnen durch den Vorfall ein Folgeschaden entstanden ist oder nicht. Je nach Schwere der Auswirkungen soll Betroffenen so eine Entschädigung von mindestens 100 Euro zustehen.
Wie Betroffene an das Geld kommen, können sie zum Beispiel auf der Webseite der Stiftung Warentest nachlesen. Dort stellt die gemeinnützige Verbraucherorganisation einen Musterbrief bereit, mit dessen Hilfe sie das Schmerzensgeld beim Facebook-Mutterkonzern Meta einfordern können. Der Musterbrief muss lediglich mit ein paar persönlichen Daten versehen und anschließend per Einschreiben mit Rückschein an den Firmensitz nach Irland geschickt werden. Kosten dafür laut Stiftung Warentest: höchstens 7,60 Euro. Der Aufwand: nur wenige Minuten.
Betroffene sollten keine Zeit verlieren
Ob Sie von dem Datenklau betroffen waren oder nicht, können Sie direkt bei Facebook erfragen – und zwar auf der Hilfeseite des sozialen Netzwerks unter Eingabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Mail-Adresse und Ihres Wohnortes. Alternativ können Sie auch die Seite haveibeenpwned.com nutzen, um herauszufinden, ob Ihre Daten 2021 ausgespäht und veröffentlicht worden sind.
Waren Ihre Daten seinerzeit im Netz öffentlich, sollten Sie keine Zeit verlieren und Ihre Forderung bei Meta umgehend anbringen, rät die Stiftung Warentest. Der Grund: «Die Zeit ist knapp: Ende des Jahres verjähren die Rechte der meisten Facebook-Opfer.»
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