Düsseldorf (dpa/tmn) – Eine Versicherung, die die Lücke zwischen staatlicher Leistung und den in der Regel wesentlich höheren Pflegekosten schließt – das klingt verlockend. Private Pflegezusatzversicherungen muss man sich allerdings genau ansehen.
Sie decken laut der Verbraucherzentrale NRW meist kaum den anzunehmenden Bedarf für den Pflegedienst zu Hause oder einen Heimplatz.
Als Richtschnur gilt: Für Menschen bis etwa 50 Jahre lohnt in der Regel noch keine Pflegezusatzversicherung, so die Verbraucherschützer. Danach gehöre die finanzielle Situation im Alter auf den Prüfstand: Mit welcher gesetzlichen Rente kann ich rechnen? Kommt noch eine private Rente dazu? Gibt es Vermögen? Könnten oder wollten Angehörige die Pflege ganz oder teilweise leisten? Und wie viel Beiträge könnte ich überhaupt für eine Zusatzversicherung zahlen?
Wer nach dieser Selbstanalyse eine Pflegezusatzversicherung in Betracht zieht, sollte über die gängigen Modelle Bescheid wissen:
Pflegetagegeldversicherung
Sie wird am häufigsten gewählt. Im Pflegefall gibt es ein Tagegeld, egal, wie die Pflege organisiert wird. Den vollen Tagessatz zahlt die Versicherung aber meist erst ab Pflegegrad 5. Von Tarifen ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege raten die Verbraucherschützer ab, da die meisten Menschen zu Hause gepflegt werden.
Drei weitere Tipps:
- Wählen Sie eine Gesellschaft, wo Sie eine Beitragsbefreiung für den Pflegefall vereinbaren können – nicht erst im seltenen Fall von Grad 5.
- Entscheiden Sie sich für einen Vertrag, bei dem es ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat und keine regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen seitens des Versicherers verlangt werden dürfen.
- Vergleichen Sie die Preise, denn die Unterschiede sind groß.
Geförderte Pflegegeldtarife
Tarife mit bestimmten Voraussetzungen werden staatlich mit fünf Euro pro Monat gefördert. Der Vorteil: Jeder und jede muss jederzeit aufgenommen werden, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Nachteile unter anderem: Die Leistungen fallen hier häufig sehr niedrig aus. Der Beitrag ist durchzuzahlen und schmälert die Auszahlung. Auch von einer Kombi mit anderen Versicherungen rät die Verbraucherzentrale eher ab.
Pflegekostenversicherung
Hier werden nur nachgewiesene Pflegekosten übernommen. Das sind in der Regel Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung, wo die Versicherung den Eigenanteil teilweise oder ganz übernimmt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim werden also meist nicht übernommen. Und häufig wird bei Pflegegrad 1 nicht gezahlt.
Pflegerentenversicherung
Unabhängig von den tatsächlichen Kosten bekommt man eine vereinbarte Pflegerente, die durch die Überschussbeteiligung möglicherweise noch aufgestockt wird. Ob die volle oder nur eine anteilige Pflegerente gezahlt wird, hängt vom Pflegegrad ab. Das Geld steht dann zur freien Verfügung. Im Vergleich zu den anderen Pflegezusatzversicherungen ist der Beitrag hier aber oft zwei- bis dreimal so hoch.
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