Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die Sicherung der Kinder gelegt. Bei leichtem Schneefall wurde ebenfalls die vorhandene Bereifung der Fahrzeuge überprüft.
Es konnte lediglich ein Verstoß gegen die Kindersicherung festgestellt und geahndet werden. Die Bereifung war an allen kontrollierten Fahrzeugen vorschriftsmäßig.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass Kinder im Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert sein müssen! Auch auf eine entsprechende Bereifung, gerade bei den aktuellen Witterungsverhältnissen, ist zu achten!
Rückfragen bitte an:
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