Im Rahmen der Kontrollmaßnahme stellte sich heraus, dass das Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Kennzeichen sowie auch der Fahrzeugschein wurden sichergestellt und nun der Zulassungsstelle zugeleitet. Dem 30-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Verkehrskontrolle führt zur Kennzeichensicherstellung
