Innerhalb kurzer Zeit konnten bereits mehrere Verstöße festgestellt und mit einem Bußgeld in Höhe von 50EUR geahndet werden. Bei einer Fahrzeugführerin aus dem Kreis Bad Kreuznach wurden zusätzlich Anzeichen für eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel erkannt. Ein entsprechender Vortest bestätigte den Verdacht. Die Betroffene erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500EUR.
In den nächsten Wochen wird durch die Polizei Kirn vermehrt eine Überwachung der verbotswidrigen Nutzung des Wirtschaftsweges zwischen Staudernheim und Bad Sobernheim erfolgen.
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Verbotswidrige Nutzung des Wirtschaftsweges zwischen Staudernheim und Bad Sobernheim
Aktualisiert am 04. Dezember 2024 22:01 Uhr