Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wird festgestellt, dass der 34-jährige Fahrer zwar verkehrstüchtig ist, aber keine erforderliche Fahrerlaubnis für den Motorroller besitzt. Nach weiteren Recherchen wird außerdem bekannt, dass der Fahrer nicht zum ersten Mal ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Er muss sich jetzt in einem Strafverfahren verantworten.
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Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis
