Die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums wird durch einen positiven Drogenschnelltest bestätigt. Außerdem erweckt der Roller den Verdacht, schneller zu fahren als angegeben. Eine Überprüfung ergibt, dass der Roller durch Manipulationen schneller als die zulässigen 25km/h fährt und somit die Mofa-Prüfbescheinigung des Fahrers nicht ausreicht. Die Fahrt ist vor Ort für ihn zu Ende und die Versicherungskennzeichen des Rollers werden durch die Beamten einbehalten.
Dem Fahrer wird anschließend auf der Dienststelle eine Blutprobe zur Beweisführung entnommen. Ihn erwarten jetzt ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und ein Bußgeldverfahren aufgrund des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
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Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss
Aktualisiert am 23. November 2024 19:50 Uhr