Bingen
POL-PIBIN: 2 x über die rote Ampel, ohne Führerschein, ohne Zulassung, mit gestohlenem Kennzeichen
Symbolbild
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Fredrik von Erichsen/dpa. Fredrik von Erichsen/dpa

Am 06.11.2024 gegen 20:10 Uhr wurde eine Streife der Polizei in Bingen in der Koblenzer Straße auf den Fahrer eines Motorrads aufmerksam.

Aktualisiert am 06. November 2024 21:40 Uhr

Die Streife entschied sich das Motorrad einer Verkehrskontrolle zu unterziehen und folgte diesem bis zum Erreichen einer geeigneten Kontrollörtlichkeit. Bei der Nachfahrt konnte die Streife beobachten, dass der Fahrer zweimal über eine rot zeigende Lichtzeichenanlage hinwegfuhr, ohne dabei vor der drohenden Kontrolle flüchten zu wollen. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle auf der B9 im Ortsausgang Bingerbrück stellte sich heraus, dass der 61-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Führen von Motorrädern ist. Außerdem ergab sich bei einer Abfrage in den polizeilichen EDV-Systemen, dass das auf dem Motorrad angebrachte Kennzeichen nie für das kontrollierte Motorrad ausgegeben war und im April diesen Jahres als gestohlen gemeldet wurde. Das Motorrad selbst hatte keine Zulassung und war entsprechend daher auch nicht versichert.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, das Kennzeichen sichergestellt. Der Fahrer wird sich nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie auch Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten müssen. Die beiden Rotlichtverstöße dürften in diesem Fall das geringere Übel sein.

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