Durch die aufnehmende Streife konnte kausaler Schaden am Heck eines vor dem beschädigten Fahrzeug geparkten PKW festgestellt werden. Noch während der Unfallaufnahme kehrte die 82-jährige Fahrerin des besagten PKWs zu Fuß zu ihrem Fahrzeug zurück. Ihr wird nun die Verwirklichung des Straftatbestandes des "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" vorgeworfen. Darüber hinaus musste im Rahmen der Aufnahme festgestellt werden, dass die Fälligkeit bei der Hauptuntersuchung ("TÜV") ihres Autos seit einem Jahr überschritten ist. Diesbezüglich wurde ein gesondertes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752 156-0
E-Mail: pikirn@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/MoXmM2K
Original-Content von: Polizeiinspektion Kirn, übermittelt durch news aktuell
Geklärte Verkehrsunfallflucht in Bad Sobernheim

Symbolbild
dpa
Lesezeit 1 Minute