Grund für die Kontrolle war die Tatsache, dass der Fahrzeugführer keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Der 32-jährige spätere Beschuldigte kann keinen gültigen Führerschein vorzeigen, versichert jedoch im Besitz einer bulgarischen Fahrerlaubnis zu sein. Im Verlauf der Kontrolle können beim Fahrzeugführer Hinweise auf einen kurz zurückliegenden Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Urin-Schnelltest bestätigt die Annahme der Beamten, weshalb der Fahrzeugführer auf die Polizeidienststelle verbracht und dort eine Blutprobe entnommen wird. Eine Recherche ergibt ebenfalls, dass der Beschuldigte nicht in Besitz einer gültigen bulgarischen Fahrerlaubnis ist, weshalb dieser sich nun wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis sowie dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten muss.
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Fahrt unter Einfluss von THC
Aktualisiert am 20. November 2024 09:01 Uhr