Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der Fahrer zwar nachweisen, dass das Mofa über den notwendigen Versicherungsschutz verfügte und er das Kennzeichen nur nicht ordnungsgemäß befestigt hatte, jedoch konnte bei ihm auch die Beeinflussung von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Damit nicht genug konnte bei der Durchsuchung seiner Person eine größere Menge von Betäubungsmitteln in Form von Amphetamin aufgefunden und sichergestellt werden. Der Fahrer muss sich nun im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie im Strafverfahren wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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Fahrt unter Drogeneinfluss mit anschließendem Drogenfund

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