Der E-Scooter wurde schließlich einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten bei dem 38-jährigen Mann Anhaltspunkte für den zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt, der Fahrer bestätigte gegenüber den Beamten schließlich den Konsum von Marihuana am Vortag sowie über die vergangenen Tage hinweg und ebenfalls von Amphetamin vor wenigen Tagen. Die Weiterfahrt wurde dem Mann daraufhin untersagt, diesem wurde im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Der 38-Jährige muss sich nun im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
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Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss

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