Im Laufe der Kontrolle können bei der 18-jährigen Fahrerin des Scooters drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein Drogenschnelltest bestätigt den zeitnahen Konsum von Cannabis. Außerdem stellt sich heraus, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen nicht auf den genutzten Scooter ausgegeben ist.
Der Fahrerin wird auf der Dienststelle eine Blutprobe zur Beweisführung entnommen und der Roller aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse sichergestellt. Die 18-Jährige erwarten jetzt Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Bußgeldverfahren wegen des Fahrens unter Cannabiseinfluss.
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Fahrerin eines E-Scooter unter Cannabiseinfluss

Symbolbild
dpa