Der Fahrer war zwar im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder, im Rahmen der technischen Überprüfung des Motorrollers ergaben sich jedoch Zweifel an der Legalität des gefahrenen Zweirads. Vor Ort konnte dahingehend der Nachweis geführt werden, dass der Motorroller statt der erlaubten 45km/h nun knapp 60km/h schnell fährt. Die Weiterfahrt wurde entsprechend untersagt und Kennzeichen sowie Betriebserlaubnis zwecks Weiterleitung an die Zulassungsstelle eingezogen. Der Fahrer räumte die Tat vor Ort ein und wird sich nun wegen Fahrens ohne (ausreichende) Fahrerlaubnis sowie wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten müssen.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis

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