Während der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Fahrer für das Fahrradähnliche Fahrzeug eine Fahrerlaubnis benötigt, die er nicht vorweisen konnte.
Beim Fahrzeug selber handelt es sich um ein Fahrrad, welches auch alleine mittels Gashebel beschleunigt werden kann. Ein treten in die Pedale ist dann nicht mehr nötig.
Hierfür wird jedoch nicht nur eine Fahrerlaubnis benötigt, sondern auch eine gültige Versicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Beides konnte der Benutzer jedoch nicht vorweisen.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. eingeleitet.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrzeug kontrolliert und sichergestellt

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