Der Fahrer war den eingesetzten Beamten kein Unbekannter, da dieser bereits im Oktober wegen einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss auffiel. Auch in der nun erfolgten Kontrolle ergaben sich Verdachtsmomente hinsichtlich eines Konsums von Betäubungsmitteln. Der Fahrer räumte ein weiterhin vorhandenes Konsumverhalten ein. Ein positiver Drogenschnelltest war erneut die Folge. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen. Auch wenn der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und entsprechend keine unmittelbaren fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat, so droht auch ihm in diesem Fall als Wiederholungstäter die Verdopplung des Bußgelds auf mehr als 1000EUR.
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E-Scooter Fahrer unter Cannabiseinfluss
Aktualisiert am 19. Dezember 2024 20:50 Uhr