Bereits mit Kontrollbeginn war deutlicher Atemalkoholgeruch wahrnehmbar. Der Fahrer bestritt den Alkoholkonsum, willigte allerdings in eine Testung ein. Der Atemalkoholtest ergab sodann einen Wert von 1,52 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe entnommen. Der Fahrer, welcher erst in 2023 seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren hatte, wird sich nun erneut strafrechtlich verantworten müssen.
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Betrunkener E-Scooter-Fahrer
