Vor Ort konnte der unverletzte 19-jährige Fahrzeugführer angetroffen werden. Nach dem Feststellen möglicher Auffälligkeiten, in Bezug auf einen möglichen vorangegangenen Cannabiskonsum, räumte der Fahrzeugführer diesen auch ein.
Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr der Fahrzeugführer von der Innenstadt kommend in Fahrtrichtung Bosenheim. In Höhe einer dortigen Tankstelle bog dieser nach rechts auf das dortige Grundstück ab. Vermutlich auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit, gepaart mit dem vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum, verlor der Fahrzeugführer die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidiert mit einem Verkehrsschild. An dem Fahrzeug dürfte wirtschaftlicher Totalschaden entstanden sein.
Ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.
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Alleinunfall nach vorherigem Cannabiskonsum
Aktualisiert am 07. Dezember 2024 10:00 Uhr