Vor Ort befindliche Zeugen konnten die Weiterfahrt verhindern und verständigten die Polizei.
Bei der 53-jährigen Fahrzeugführerin aus dem Kreis Altenkirchen wurde eine erhebliche Alkoholisierung in Form von 3,35 Promille festgestellt.
Im Zuge des eingeleiteten Strafverfahrens erfolgte die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme des Führerscheins.
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Verkehrsunfall durch alkoholisierte Fahrzeugführerin

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