Es stellte sich heraus, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besaß und zudem betrunken war. Ein Atemalkoholtest ergab 0,64 Promille.
Die vorgelegten Fahrzeugdokumente stimmten nicht mit dem festgestellten Fahrzeug überein. Eine plausible Erklärung warum die Fahrgestellnummern sich unterschieden konnte der Fahrer nicht abgeben, sodass der Roller zunächst sichergestellt wurde um die Eigentumsverhältnisse klären zu können.
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Verkehrskontrolle, Rollerfahrer betrunken unterwegs
