Dieser entzog sich nach Einschalten der Anhaltesignale zunächst der Kontrolle über die Rheinbrücke in Richtung Weißenthurm mit teils überhöhter Geschwindigkeit. Im Nachgang konnte der Beschuldigte zu Hause angetroffen werden. Im Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Der Führerschein wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
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Verfolgungsfahrt mit Roller
