Während dem 40-jährigen Fahrer wegen einer Atemalkoholkonzentration von 1,97 Promille eine Blutprobe entnommen wurde, forderte der deutlich betrunkenere Beifahrer von der Polizei nach Hause gefahren zu werden. Daraufhin missachtete er einen erteilten Platzverweis und drohte an, gegen den Streifenwagen zu treten, damit er einen Schlafplatz bei der Polizei erhalte. Diesem Wunsch wurde entsprochen, so dass eine Gewahrsamnahme bis zum nächsten Morgen erfolgte. Der amtliche Schlafplatz wird dem Übernachtungsgast in Rechnung gestellt werden – ein Hotelzimmer der gehobenen Klasse wäre ihn billiger zu Stehen gekommen.
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Unfall unter Alkoholeinfluss
Aktualisiert am 14. September 2024 08:40 Uhr