Noch vor Eintreffen der entsandten Polizeistreifen entfernte sich der 36-jährige Beschuldigte aus der Verbandsgemeinde Betzdorf mit seinem PKW von der Tatörtlichkeit. Durch Zeugen wurde jedoch mitgeteilt, dass der Beschuldigte alkoholisiert gewesen sein soll. Im Rahmen sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte der Beschuldigte in einem anderen PKW, auf der Rückbank sitzend, angetroffen werden. Das Fahrzeug des Beschuldigten parkte in unmittelbarer Nähe. Ein freiwillig durchgeführter und nicht gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab zunächst einen Wert von knapp 2 Promille.
Im weiteren Verlauf wehrte sich der Beschuldigte aktiv gegen die polizeilichen Maßnahmen, indem er mehrfach seinen Kopf gegen die Fahrzeugscheibe des Funkstreifenwagens schlug und gegen die Autotür trat. Im Rahmen der angeordneten Blutentnahme leistete der Beschuldigte weiter massiven Widerstand, sodass dieser durch insgesamt sechs Polizeibeamte mit einfacher körperlicher Gewalt fixiert werden musste. Nach richterlicher Anordnung wurde der Beschuldigte dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt.
Gegen den Beschuldigten wurden folglich mehrere Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde der Führerschein des Beschuldigten, mit dem Ziel der vorläufigen Entziehung, strafprozessual sichergestellt.
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Aktualisiert am 11. November 2024 23:56 Uhr