Der 16jährige Geschädigte erklärte, dass der 42 jährige Beschuldigte mittig auf dem Gehweg gefahren sei, auf den Boden geschaut habe und außerdem Kopfhörer getragen habe. Er sei möglichst weit rechts gefahren, konnte den Zusammenstoß aber nicht vermeiden.
Bei der Unfallaufnhame wurd ebei dem Beschuldigten ein Atemalkoholwert von 1,1 Promille festgestellt werden.
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Aktualisiert am 19. November 2024 08:54 Uhr