Dabei wurde festgestellt, dass er aufgrund seines längerfristigen Aufenthalts in Deutschland von seiner ausländischen Fahrerlaubnis keinen Gebrauch mehr machen durfte. Da er auch nunmehr mit einem Kraftfahrzeug zur Dienststelle gefahren kam, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Den Heimweg musste der 27-jährige aus der Verbandsgemeinde Kirchen somit anderweitig bestreiten.
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Ohne Fahrerlaubnis bei der Polizei vorgefahren

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dpa