Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei dem Fahrzeugführer drogenbedingte Auffallerscheinungen fest.
Ihm wurden daraufhin die Weiterfahrt untersagt und auf der Polizeidienststelle durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ist mit einem Regelbußgeldsatz
von 500,- belegt und zieht weiterhin die Eintragung von zwei Punkten
im Fahreignungsregister, sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich.
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53545 Linz/Rhein
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Fahrer unter Drogeneinfluss
