Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise auf den zeitnah zurückliegenden Konsum von Betäubungsmitteln. Der Betroffene räumte den Konsum von Cannabis am Vortag ein. Entsprechend wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Er muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Betzdorf
Telefon: 02741 926-0
www.polizei.rlp.de
E-Mail: pibetzdorf@polizei.rlp.de
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein, übermittelt durch news aktuell
Fahren unter Cannabiseinfluss
Aktualisiert am 20. September 2024 03:20 Uhr